Die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) können nun seit über einem Jahr verordnet werden. Für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30. September 2021 hat der GKV-Spitzenverband einen Bericht über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit DiGA vorgelegt. Demnach wurden 50.112 DiGA verordnet oder genehmigt. Dies entspricht im Durchschnitt ca. 4.300 eingelöste Freischaltcodes im Jahr 2021. Die meisten Verordnungen waren bei den Hausärzt*innen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzt*innen sowie Orthopäd*innen zu verzeichnen. Lediglich 10% der DiGA wurden direkt von der Krankenkasse genehmigt. Durch die Betrachtung der DiGA-Inanspruchnahme nach Alters- und Geschlechtsgruppen wird ersichtlich, dass weibliche 50-65-jährige Personen am häufigsten eine DiGA in Anspruch genommen haben.

Insgesamt ist das Potenzial an Versicherten, die aufgrund ihrer Indikation eine DiGA nutzen könnten, sehr groß. Demgegenüber stehen allerdings hohe Herstellerpreise sowie einige DiGA, die bisher keine positiven Versorgungseffekte nachweisen konnten. Der GKV-Spitzenverband fordert Anpassungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen.