Fernüberwachung von implantierten Herzschrittmachern, Defibrillatoren (ICD) oder kardialer Resynchronisationstherapie (CRT)

Überwachen Sie die Gesundheitsdaten Ihrer Patient*innen nach der stationären Entlassung aus der Ferne und erkennen Sie kritische Ereignisse bereits vor der nächsten Routineuntersuchung.

Zweck der Leistung

  • Erkennen Sie frühzeitig klinisch relevante Ereignisse bei Ihren Patient*innen.
  • Erhöhen Sie die Sicherheit zwischen den persönlichen Nachsorgeterminen.
  • Reduzieren Sie die planmäßigen Präsenznachsorgetermine.
  • Stellen Sie eine flexible Anpassung der Abstände zwischen den Besuchen der ärztlichen Sprechstunde an die individuellen Erfordernisse Ihrer Patient*innen sicher.

Sie möchten die Leistung Ihren Patient*innen bei Vivantes anbieten? So gehen Sie vor.

  1. Füllen Sie das Auftragsformular aus und senden Sie es an digital-health@vivantes.de.
  2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um weitere Anforderungen zu besprechen und den Kontakt zum Anbietenden herzustellen, welcher Ihnen die telemedizinische Lösung zur Verfügung stellt.
  3. Nachdem Sie die Verantwortlichkeiten in Ihrem Team geklärt haben, fordern Sie die Zugriffsrechte für sich und Ihr Team an.
  4. Ihr Account für die webbasierte Lösung des Anbietenden wird freigeschaltet und Sie können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
  5. Bereiten Sie sich optimal vor, indem Sie an internen Schulungen teilnehmen. Zusätzlich stellen wir Ihnen gerne Schulungsmaterialien bereit.
  6. Übergeben Sie der erkrankten Person den Aufklärungsbogen zum Telemonitoring. Im Anschluss wird das Gerät mit der telemedizinischen Funktion implantiert sowie das Übertragungsgerät ausgehändigt.
  7. Legen Sie die Patient*in in der webbasierten Lösung an und erhalten Sie automatisch Meldungen nach einem Ampelsystem.
  • Voraussetzung: Patient*in erhält während der Operation ein Gerät mit der Funktion der telemedizinischen Überwachung implantiert.
  • Um eine neue Patient*in auf dem Portal der Anbieter*in anzulegen, benötigen Sie folgende Informationen:
    • Patient*innen-ID (verwenden Sie nicht den Klarnamen)
    • Auswahl der Patient*innengruppe
    • Seriennummer des Implantats
    • Bestätigung der Einverständniserklärung der Patient*in
  • Wenn die neue Patient*in angelegt ist, werden automatisch relevante patient*innen-spezifische Daten täglich aktualisiert und unmittelbar in die sichere Website der Anbieter*in eingetragen. Sie können daher jederzeit und von überall aus auf Patient*inneninformationen zugreifen.
  • Mittels eines Ampelsystems können Sie die Ereignisse der Patient*in individuell anpassen. Bei Auffälligkeiten der Daten werden Sie unmittelbar informiert.
  • Es wird eine automatische Alarmbenachrichtigung verschickt, wenn seit drei Tagen keine Übertragung der Daten an die Website erfolgt ist. Diese Unterbrechung kann beispielsweise technische Ursachen haben.
  • Präsenznachsorgetermine finden i.d.R. alle 12 Monate statt.

Praxishilfen

Praxishilfe – von uns für Sie, um die Nutzung der Leistung zu vereinfachen. Vivantes Mitarbeitende finden in Vivadoks stets die aktuellsten Versionen der Praxishilfen.

Aktueller Prozess bei Vivantes

Aktuelle Einsatzbereiche bei Vivantes

  • Ambulante Nachbetreuung von Herzpatient*innen mittels Home Monitoring

Nur für Vivantes Mitarbeitende: Sie möchten sich mit den Kolleg*innen über Ihre Erfahrungen austauschen? Erfahren Sie noch mehr über das Telemonitoring und weitere digitale Gesundheitsleistungen & werden Sie ein Teil der Vivanet-Gruppe zum Digital Health Playbook. Lassen Sie uns gemeinsam wachsen!

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten:

In § 367a Absatz 1 SGB V ist telemedizinischem Monitoring (Telemonitoring) als technisches Verfahren zum datengestützten zeitnahen Management von Krankheiten über eine räumliche Distanz definiert. In allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man unter Telemonitoring die Kontrolle und Auswertung von Gesundheitsdaten wie z.B. Blutdruck, Puls, Blutzuckerspiegel, Sauerstoffsättigung, etc., aus der Ferne. Hiernach sind vom Telemonitoring nicht alleine das Management von Krankheiten, sondern auch präventive oder nachsorgende Verfahren umfasst. Die Gesundheitsdaten werden von der Patientin oder dem Patienten mit externen Messgeräten (z.B. Waage, EKG- und Blutdruckmessgerät) erfasst und zeitnah an eine Ärzt*in, ein Krankenhaus oder ein telemedizinisches Zentrum übermittelt. Zur Aufzeichnung und Übersendung der Daten stehen der Patient*in oftmals Apps zur Verfügung. Möglich ist auch, dass die Daten direkt von einem technischen Gerät erfasst und versendet werden. Im sogenannten Online-Monitoring werden Daten sogar permanent erfasst, übermittelt und überwacht. Mögliche Einsatzgebiete sind vor allem die Überwachung von Gesundheitsdaten bei chronischen Erkrankungen, wie z.B. bei Asthma, COPD, Diabetes oder Herzinsuffizienz.

Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist derzeit alleine das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, das als Nr. 37 in die Anlage I der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung aufgenommen wurde. Für die Umsetzung des Telemonitorings werden entweder kardiale Aggregate oder externe Messgeräte verwendet. Beim Telemonitoring mittels kardialer Aggregate werden sowohl Daten zur Gerätefunktion als auch medizinische Daten erfasst. Beim Telemonitoring mittels externer Messgeräte werden mindestens das Körpergewicht, die elektrische Herzaktion, der Blutdruck und Informationen zum allgemeinen Gesundheitszustand erfasst. Das Telemonitoring erfolgt hierbei in Zusammenarbeit zwischen einer primär behandelnden Ärzt*in (PBA) und einem ärztlichen telemedizinischen Zentrum (TMZ). Dabei ist die oder der PBA für die sich aus dem Telemonitoring ergebenden Behandlungsmaßnahmen verantwortlich. Das TMZ ist für die Prozesse verantwortlich, die mit der Durchführung des Telemonitorings zusammenhängen (Datenerfassung, Analyse, Sichtung und Benachrichtigung sowie Abstimmung mit der oder dem PBA).  Die entsprechenden Leistungen werden nach den Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) bewertet, der entsprechende Abrechnungsziffern vorsieht.

Soweit zur Erfassung und Übermittlung der Gesundheitsdaten an eine vom Messort entfernte Empfangsstelle technische Geräte genutzt werden, handelt es sich hierbei regelmäßig um Medizinprodukte, welche die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen haben. Da eine Verarbeitung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten stattfindet, ist ebenfalls sicherzustellen, dass dies unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt. Vor diesem Hintergrund haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 367a SGB V bis zum 31. März 2022 die Anforderungen an technische Verfahren zum datengestützten zeitnahen Management von Krankheiten über Telemonitoring zu vereinbaren. In der Vereinbarung sind insbesondere die technischen Anforderungen an die einzusetzenden Anwendungen, die Vorgaben für die Interoperabilität der einzusetzenden Anwendungen, die Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit sowie die Verwendung von Diensten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur festzulegen. Diese Vereinbarung soll Maßstäbe für alle zukünftigen Einsatzbereiche des telemedizinischen Telemonitorings setzen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Nein, für die telemedizinische Übertragung von Daten muss das Implantat eine spezielle Antenne enthalten.

Die Fernüberwachung wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Patient*innen vorgenommen. Während der Datenübertragung werden ausschließlich medizinische Daten ohne persönliche Informationen versendet, sodass keine Rückschlüsse auf die Patient*innenidentität möglich sind.

In der Regel wird einmal täglich ein Datensatz versendet. Bei implantierbaren Defibrillatoren wird zusätzlich direkt nach dem Auftreten von bestimmten Ereignissen eine Datenübertragung initiiert. Mit Hilfe der täglichen Übertragungskontrolle ist die Erkennung von Übertragungslücken zeitnah möglich.

Die Ärzt*innen werden über ein Ampelsystem über den Status von Patient*innen informiert. Somit kann eine Priorisierung der Daten erfolgen und es wird auch bei vielen Datensätzen ein Überblick ermöglicht. Bei Patient*innen mit einem gelben oder roten Status könnte ein klinisches Eingreifen notwendig sein. Daher wird innerhalb von 24 Stunden eine Alarmmeldung per E-Mail, Fax oder SMS an die jeweils zuständige Ärzt*in verschickt. Diese kann sich in einem nächsten Schritt mit der Patient*in in Verbindung setzen. Gesundheitliche sowie technische Probleme können somit bereits vor der nächsten Routineuntersuchung ersichtlich werden.

Fehlerhafte Datenübertragungen werden automatisch vom System erfasst und es wird eine Meldung an das ärztliche Fachpersonal weitergeleitet.

Damit eine zuverlässige Datenübertragung sichergestellt werden kann, sollten Patient*innen das Übertragungsgerät vor dem Schlafengehen auf dem Nachttisch platzieren und es über das Stromkabel aufladen. Das herstellerspezifische Übertragungsgerät sollte nie genau über dem Herzmonitor, z.B. in der Brusttasche, getragen werden. Bei stationären Übertragungsgeräten muss ein durchgehender Anschluss an das Stromnetz erfolgen. Die Übermittlung der Daten findet in der Regel einmal täglich in der Nacht statt.

Das herstellerspezifische Übertragungsgerät kann auch mit auf Reisen genommen werden. In der Regel werden die Herz- und Implantationsinformationen über das Mobilfunknetz übertragen. Um Übertragungslücken zu vermeiden, sollten Patient*innen allerdings vorab über ihren Urlaub informieren, wenn sie in Länder mit anderen Zeitzonen reisen.

Bei der zuständigen KV sind zur Erfüllung der Vorgaben in der Vereinbarung zu technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die telemedizinische Funktionsanalyse folgende Formulare vorzulegen:

Relevante Studien

• Alert-Based ICD Follow-Up: A Model of Digitally Driven Remote Patient Monitoring, 2021, https://doi.org/10.1016/j.jacep.2021.01.008

• Daily remote monitoring of implantable cardioverter-defibrillators: insights from the pooled patient-level data from three randomized controlled trials (IN-TIME, ECOST, TRUST), 2017, https://doi.org/10.1093/eurheartj/ehx015

• The future of telemedicine for the management of heart failure patients: a Consensus Document of the Italian Association of Hospital Cardiologists (A.N.M.C.O), the Italian Society of Cardiology (S.I.C.) and the Italian Society for Telemedicine and eHealth (Digital S.I.T.), 2017, https://doi.org/10.1093/eurheartj/sux024

• ISHNE/EHRA expert consensus on remote monitoring of cardiovascular implantable electronic devices (CIEDs), 2012, https://doi.org/10.1093/europace/eur303

• Long-term patient acceptance of and satisfaction with implanted device remote monitoring, 2010, https://doi.org/10.1093/europace/euq046