Fernüberwachung des CTG bei Schwangeren

Überwachen Sie die Herzfrequenz des ungeborenen Kindes sowie der Wehentätigkeit bei der werdenden Mutter aus ihrem häuslichen Umfeld.

Zweck der Leistung

  1. Verbessern Sie die Überwachung von Schwangerschaftskomplikationen (z.B. Risikoschwangerschaften, Präeklampsie (Hypteronie mit Proteinurie), fetaler Wachstumseinschränkung, vorzeitigem Blasensprung ohne Kontraktionen oder wiederkehrender verminderter fetaler Bewegung).
  2. Reduzieren Sie die Reaktionszeiten in gesundheits- und lebensbedrohlichen Situationen der Schwangeren.
  3. Verkürzen Sie die Liegezeiten von stationären Patientinnen.
  4. Steigern Sie das Sicherheitsgefühls der Schwangeren, da der Gesundheitszustand des ungeborenen Kindes aus dem häuslichen Umfeld beobachtet werden kann.

Sie möchten die Leistung Ihren Patient*innen bei Vivantes anbieten? So gehen Sie vor.

  1. Füllen Sie das Auftragsformular aus und senden Sie es an digital-health@vivantes.de.
  2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um weitere Anforderungen zu besprechen und den Kontakt zum Anbietenden herzustellen, welcher Ihnen die telemedizinische Lösung zur Verfügung stellt.
  3. Nachdem Sie die Verantwortlichkeiten in Ihrem Team geklärt haben, fordern Sie die Zugriffsrechte für sich und Ihr Team an.
  4. Ihr Account für die Lösung des Anbietenden wird freigeschaltet und Sie können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
  5. Bereiten Sie sich optimal vor, indem Sie an internen Schulungen teilnehmen. Zusätzlich stellen wir Ihnen gerne Schulungsmaterialien bereit.
  6. Lassen Sie sich die telemedizinische Versorgung der Schwangeren durch eine Frauenärzt*in oder Hebamme bestätigen. Im Anschluss wird ihr das Equipment übergeben, welches v.a. aus einem mobilen CTG-Gerät und einem Bauchgurt besteht.
  7. Legen Sie die Patientin auf dem herstellerspezifischen Portal an. Sie können nun die Daten der Schwangeren in Echtzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt aufrufen.
  • Überwachungssitzung dauert etwa 30 Minuten, in denen sich die Schwangere ruhig verhalten muss, damit die Messungen korrekt registriert werden können.
  • Vom Gerät werden lediglich Daten übermittelt, wenn eine Aufzeichnung vollständig über 30 Minuten erfolgt ist.

Aktueller Prozess bei Vivantes

Aktueller Einsatzbereich bei Vivantes

Erprobung in der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe

Nur für Vivantes Mitarbeitende: Sie möchten sich mit den Kolleg*innen über Ihre Erfahrungen austauschen? Erfahren Sie noch mehr über das Telemonitoring und weitere digitale Gesundheitsleistungen & werden Sie ein Teil der Vivanet-Gruppe zum Digital Health Playbook. Lassen Sie uns gemeinsam wachsen!

Diese rechtliche Rahmenbedingungen sind zu beachten:

In § 367a Absatz 1 SGB V  ist telemedizinischem Monitoring (Telemonitoring) als technisches Verfahren zum datengestützten zeitnahen Management von Krankheiten über eine räumliche Distanz definiert. In allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man unter Telemonitoring die Kontrolle und Auswertung von Gesundheitsdaten wie z.B. Blutdruck, Puls, Blutzuckerspiegel, Sauerstoffsättigung, etc., aus der Ferne. Hiernach sind vom Telemonitoring nicht alleine das Management von Krankheiten, sondern auch präventive oder nachsorgende Verfahren umfasst. Die Gesundheitsdaten werden von der Patientin oder dem Patienten mit externen Messgeräten (z.B. Waage, EKG- und Blutdruckmessgerät) erfasst und zeitnah an eine Ärzt*in, ein Krankenhaus oder ein telemedizinisches Zentrum übermittelt. Zur Aufzeichnung und Übersendung der Daten stehen der Patient*in oftmals Apps zur Verfügung. Möglich ist auch, dass die Daten direkt von einem technischen Gerät erfasst und versendet werden. Im sogenannten Online-Monitoring werden Daten sogar permanent erfasst, übermittelt und überwacht. Mögliche Einsatzgebiete sind vor allem die Überwachung von Gesundheitsdaten bei chronischen Erkrankungen, wie z.B. bei Asthma, COPD, Diabetes oder Herzinsuffizienz.

Soweit zur Erfassung und Übermittlung der Gesundheitsdaten an eine vom Messort entfernte Empfangsstelle technische Geräte genutzt werden, handelt es sich hierbei regelmäßig um Medizinprodukte, welche die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen haben. Da eine Verarbeitung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten stattfindet, ist ebenfalls sicherzustellen, dass dies unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt. Vor diesem Hintergrund haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 367a SGB V bis zum 31. März 2022 die Anforderungen an technische Verfahren zum datengestützten zeitnahen Management von Krankheiten über Telemonitoring zu vereinbaren. In der Vereinbarung sind insbesondere die technischen Anforderungen an die einzusetzenden Anwendungen, die Vorgaben für die Interoperabilität der einzusetzenden Anwendungen, die Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit sowie die Verwendung von Diensten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur festzulegen. Diese Vereinbarung soll Maßstäbe für alle zukünftigen Einsatzbereiche des telemedizinischen Telemonitorings setzen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Es gibt insbesondere folgende Voraussetzungen: Beendigung der 36. SSW, Einlingsschwangerschaft und erfolgte Beratung durch eine Hebamme. Vor der Inanspruchnahme ist ein Treffen mit einer Frauenärztin/einem Frauenarzt oder einer Hebamme notwendig, um die Eignung der Patientin festzustellen.

Eine CTG-Untersuchung dauert in der Regel 30 Minuten.

Die CTG-Untersuchung kann zu jeder beliebigen Uhrzeit durchgeführt werden.

Die Untersuchung sollte an einem ruhigen Ort erfolgen, am besten nach einer verzehrten Mahlzeit und wenn das ungeborene Kind aktiv ist. Eine halbe Stunde vor der Untersuchung sollte man auf körperliche Anstrengung verzichten und keine koffeinhaltigen Getränke zu sich nehmen.

Relevante Studien

• Home-Based Monitoring and Telemonitoring of Complicated Pregnancies: Nationwide Cross-Sectional Survey of Current Practice in the Netherlands, 2020, https://doi.org/10.2196/18966

• Home-based telemonitoring versus hospital admission in high risk pregnancies: a qualitative study on women’s experiences, 2020, https://doi.org/10.1186/s12884-020-2779-4

• CTG–Tele–Monitoring im Bereich der Übertragung, 2005, https://doi.org/10.1055/s-2005-923187