Eine Änderung der Heilmittel-Richtlinien ermöglicht, dass Heilmittelleistungen zukünftig auch telemedizinisch erbracht werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat über die zeitlich befristeten Corona-Sonderregelungen hinaus festgelegt, dass Heilmittelbehandlungen wie Sprach- und Ergotherapie, aber auch bestimmte Arten der Physio- sowie Ernährungstherapie im Rahmen einer Videosprechstunde regelhaft vergütet werden.
Somit dürfen Heilmittelbehandlungen ortsunabhängig durchgeführt werden, wenn sowohl Patient*in als auch Therapeut*in ihr Einverständnis für die telemedizinische Leistung geben.

Quelle: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/992/, zuletzt aufgerufen am 01.03.22